top of page
beyond
Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte besagt:
» Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.«
Wer glaubt, die einzig seligmachende Wahrheit zu besitzen, sollte einen Seitenblick wagen.
bottom of page





